Kurse 2025

This Saturday, den 04.Oktober 2025 is PARTY-TIME!

Hello my lovely People…GOOD DAY….yes Samstag den 04 Oktober.2025…ist wieder Party…. Saison….-Herbst-…und this World is our Home with Dogs.
..und ja weil es so schön im Wald WAR und wegen des Ortes….um 14 Uhr
Treffpunkt…yes ihr kennt es schon..und es ist einfach super dort…. Giesiner Waldhaus ….perlacher Forst Nordeingang. Parkplatz gegenüber,  U-Bahn-Mangfallplatz, Bus Nr. 139. Kosten: Für Mitglieder 40€ und Nicht-Mitglieder 50€ Bar-Spende. Zwei Bitten :Kommt pünktlich und Am Anfang Hunde an der Leine lassen, wir werden bis zur Grünfläche laufen und dort die Hunde freilassen. Dann machen wir so gut wir können…Party….Noch a last Bitte! Wer kommen mag, ohne Ausnahme! per WhatsApp oder per Email sich anzumelden. Begrenzte Teilnehmerzahl.
Come as you are….come with your family n dont forget your dog….und es Herbst 🤣😂…be prepared….für Alles….danke an Allen……
Bitte per WhatsApp oder per Email sich anzumelden……
LG Kevin Harris die Welpenklappe e.v und dogconsulting….”This is what we do”😂🤣🥳

….so before someone eats your dog…..go out and have fun

Frage: Ich werde krank. Was passiert mit meinem Hund?

Antwort: Wenn du Mitglied der Welpenklappe e.V. bist, dann ist dein Hund hier willkommen.

Wenn du kein Mitglied bist, werde ich mein bestes tun um zu helfen.

Bleib ZUHAUSE, stay AT HOME………..

Wenn es zur individuellen „häuslichen Isolierung“ von Tierhaltern kommt und diese das Haus oder die Wohnung nicht mehr verlassen dürfen, muss die Versorgung des Tieres durch den Halter anders sichergestellt werden. Ggf. müssen Nachbarn, Freunde um Hilfe gebeten werden. Tierhalter sollten bereits frühzeitig Absprachen treffen oder einen Betreuungsplan erstellen.

„Generelle Ausgangssperren“ dagegen gelten – anders als häusliche Isolierung – nicht für notwendige Wege wie z.B. Lebensmittel-Einkäufe. Da der Futtermittelhandel von den Geschäftsschließungen ausgenommen ist, wäre auch der Gang dorthin sowie zu Tierarztpraxen weiterhin möglich.  Gassi-Gänge mit Hunden oder auch das Versorgen anderer nicht am/im selben Haushalt untergebrachter Tiere sind nicht verboten, wenn dabei die bekannten Hygieneregeln eingehalten werden – und die Kontaktbeschränkung auf eine weitere Person außerhalb des eigenen Haushalts

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